EN 12941 legt die Mindestanforderungen für filtrierende elektrische Atemschutzmasken mit Helm oder Haube fest, die mit Gas-, Staub- oder Kombinationsfilter(n) zum Schutz der Atemwege ausgestattet sind. Sie gilt nicht für Geräte, die für den Einsatz unter Bedingungen ausgelegt sind, bei denen ein Sauerstoffmangel (Sauerstoffkonzentration unter 17 Vol.-%) besteht oder bestehen könnte. Sie gilt auch nicht für Fluchtsysteme.
Konkret kann es sich bei den lüftungsunterstützten Filtergeräten um Vollmasken oder Halbmasken handeln, die Schutz vor bestimmten Gasen oder Dämpfen, Partikeln (feste und/oder flüssige Aerosole) oder Kombinationen von Gasen und Stäuben bieten. Das Filtergerät kann eine kontinuierliche Luftzufuhr gewährleisten oder von der Atmung abhängig sein. Sie werden als TM1, TM2 und TM3 klassifiziert und bestehen normalerweise aus:
- einer Vollmaske, Halbmaske oder Mundschutz,
- einer motorisierten Turboeinheit, die dem Atemschutzgerät gefilterte Umgebungsluft zuführt,
- einem oder mehreren Filtern, durch die die gesamte der Maske zugeführte Luft strömt,
- Ausatemventile oder andere Auslässe, je nach Aufbau, durch die ausgeatmete Luft und Luft, die über den Bedarf des Benutzers hinausgeht, abgeführt wird.
EN 12941
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