EN 13034 legt Anforderungen an Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien des Typs 6 und des Typs PB [6] fest. Diese Arten von begrenzt verwendbarer und wiederverwendbarer Schutzkleidung sind ein Teilkörperschutz und haben daher Mindestschutzanforderungen. Vorgesehen für den Einsatz bei leichten Spritzern, Aerosolen, Flüssigkeiten oder kleinsten Materialmengen, bei denen keine vollständige Barriere gegen die Permeation von Flüssigkeiten (Molekularebene) erforderlich ist. Typ 6 und PB[6] stellen die niedrigste Schutzstufe im Zusammenhang mit dem Schutz vor Chemikalien dar, so dass diese Kleidungsstücke nur verwendet werden können, wenn:
- das bewertete chemische Risiko gering ist.
- ein Vollschutz nicht erforderlich ist.
- der Träger in der Lage ist, bei einer Verunreinigung seiner Kleidung schnell und angemessen zu handeln.
EN 13034
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