Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 jede Vorrichtung oder jeder Gegenstand, der dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, um sie vor einem oder mehreren Risiken zu schützen, die ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden können, sowie jede funktionelle Ergänzung, die Teil des Gegenstands ist, auch wenn abnehmbar. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird in drei Kategorien eingeteilt:
Kat. I PSA einfacher Ausführung, die dazu bestimmt ist, die Person vor leichten körperlichen Risiken zu schützen, deren Auswirkungen rechtzeitig und ohne Schaden für den Benutzer erkennbar sind.
Kat. II PSA, die nicht zu den beiden anderen Kategorien gehören.
Kat. III PSA komplexer Ausführung, die vor Todesgefahr oder schwerer und irreversibler Verletzung schützen soll.
Die Norm EN 166 legt die funktionellen Anforderungen an die verschiedenen Arten von individuellem Augenschutz fest und enthält allgemeine Berücksichtigungen wie: Bezeichnung, Klassifizierung, grundlegende Anforderungen, die für alle Augenschutzvorrichtungen gelten, verschiedene Details und optionale Anforderungen, Kennzeichnung, Informationen für Anwender.
EN 166
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