Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 jede Vorrichtung oder jeder Gegenstand, der dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, um sie vor einem oder mehreren Risiken zu schützen, die ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden können, sowie jede funktionelle Ergänzung, die Teil des Gegenstands ist, auch wenn abnehmbar. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird in drei Kategorien eingeteilt:
Kat. I PSA einfacher Ausführung, die dazu bestimmt ist, die Person vor leichten körperlichen Risiken zu schützen, deren Auswirkungen rechtzeitig und ohne Schaden für den Benutzer erkennbar sind.
Kat. II PSA, die nicht zu den beiden anderen Kategorien gehören.
Kat. III PSA komplexer Ausführung, die vor Todesgefahr oder schwerer und irreversibler Verletzung schützen soll.
Die Norm EN 170 legt die funktionalen Anforderungen und das Schutzniveau vor der Übertragung von UV-Filtern fest. Wenn das Auge zu lange ultraviolettem Licht ausgesetzt wird, kann es seine Transparenz verlieren, was zu einer Beeinträchtigung oder einem Verlust des Sehvermögens führt. Brillengläser gemäß EN 170 erfüllen daher die Leistungsanforderungen zum Schutz des Auges vor ultravioletter Strahlung bei gefährlichen Tätigkeiten.
EN 170
Unter diese Norm fallende Produkte