EN 207 gilt für Augenschutzgeräte, die zum Schutz vor unbeabsichtigter Exposition gegenüber Laserstrahlung gemäß IEC EN 60825-1 im Spektralbereich 180 nm (0,18 µm) bis 1 000 µm verwendet werden. Sie definiert Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnung. Die Norm gilt nicht für Schutzvorrichtungen zur absichtlichen Einwirkung von Laserstrahlung.