EN 397 legt die physikalischen und leistungsbezogenen Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnungsvorschriften für Industrieschutzhelme fest. Industrieschutzhelme sollen in erster Linie den Anwender vor herabfallenden Gegenständen und den daraus resultierenden Hirnverletzungen und Schädelbrüchen schützen. Die wichtigsten Eigenschaften dieser Schutzvorrichtungen sind: Stoßdämpfungsfähigkeit, Durchstoßfestigkeit, Beständigkeit gegen Regen und Sonnenlicht, Beständigkeit gegen Chemikalien und Entflammbarkeit, dielektrische Eigenschaften.
Die Anforderungen sind:
- Stoßfestigkeit: auf den Kopf übertragene Kraft ≤5,0 kN mit einer Aufprallenergie von 49 J (Fall einer Masse von 5 kg aus 1 Meter Höhe).
- Durchdringungsfestigkeit: keine Durchdringung bei einer Aufprallenergie von 29 J (Fall einer Masse von 3 kg aus 1 Meter Höhe).
- Flammenbeständigkeit: kein Schaden nach 5 Sekunden Flammeneinwirkung;
- Tieftemperaturbeständigkeit (-20 °C oder -30 °C): Schlag- und Durchstoßfestigkeit bei -20 °C oder -30 °C. Optionale Anforderung.
- Hochtemperaturbeständigkeit (+150 °C): Schlag- und Durchstoßfestigkeit bei 150 °C. (Optionale Anforderung).
- Elektrische Eigenschaften (440 VAC): Ableitstrom ≤1,2 mA bei einer Spannung von ca. 1200 V (optionale Anforderung).
- Seitliche Verformung (LD) ≤40 mm und Restverformung ≤15 mm, bei einer progressiven Belastung bis 430 N. Optionale Anforderung.
- Schmelzmetallspritzer (MM): kein Schaden nach Kontakt mit 150 g geschmolzenem Eisen. (Optionale Anforderung).
EN 397
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